Fortbildung – bis zu 100% gefördert von der Agentur für Arbeit
+ bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss
Das Qualifizierungschancengesetz
So funktioniert die
Förderung
Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildungen und unterstützt Arbeitgeber mit einem Zuschuss von bis zu 75 % der Lohnkosten.
Förderung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten Unterstützung bei der Finanzierung von Weiterbildungen, unabhängig von Alter, Vorbildung und Betriebsgröße. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten.
Förderung für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und dem Arbeitsentgelt der weitergebildeten Mitarbeiter. Der Lohnkostenzuschuss ist abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umfang der Fortbildungsmaßnahme.
Förderrechner
Mit dem folgenden Rechner kannst du berechnen, wie hoch deine voraussichtliche Erstattung ist.
Vorteile für Arbeitgeber
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Durch gut ausgebildete Mitarbeiter in den Bereichen Online-Marketing und Employer Branding kannst du dich schneller und ohne externe Unterstützung besser am Markt positionieren. Dies stärkt deine Wettbewerbsposition, Unabhängigkeit und fördert die Innovationsfähigkeit des Unternehmens.
Sicherung des Fachkräftebedarfs
Der Aufbau interner digitaler Kompetenzen hilft, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Statt auf externe Bewerber angewiesen zu sein, kannst du deine bestehenden Mitarbeiter in den benötigten Fähigkeiten weiterbilden und so wichtige Positionen langfristig aus den eigenen Reihen besetzen.
Kostenersparnis durch staatliche Förderung
Durch das Qualifizierungschancengesetz werden bis zu 100 % der Fortbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen - während du zus ätzlich bis zu 75 % der Kosten für das Arbeitsentgelt der Mitarbeitenden während der Qualifizierungsmaßnahmen gefördert bekommst.
Vorteile für Arbeitnehmer
Erhöhte Beschäftigungssicherheit
Durch den Erwerb digitaler Kompetenzen bleibst du wettbewerbsfähig und sicherst deine Position im Unternehmen. Unternehmen bevorzugen zunehmend Mitarbeiter mit Kenntnissen in Online-Marketing, Content-Produktion und digitalem Projektmanagement, die bei digitalen Transformationsprozessen unterstützen können.
Bessere Karrieremöglichkeiten
Digitale Kompetenzen sind in nahezu allen Branchen gefragt. Arbeitnehmer mit diesen Fähigkeiten haben oft bessere Chancen auf Aufstieg, da Unternehmen vermehrt digitale Projekte und digitale Positionen schaffen. Besonders Kenntnisse in Social Media, Projektmanagement-Tools oder Videoproduktion sind gefragt und eröffnen Chancen auf neue Verantwortungsbereiche.
Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du das Zertifikat „Mediendesigner/in für digitale Transformation". Zusätzlich ist bei Bestehen der optionalen Prüfung das Zertifikat „European Media Designer for Digital Transformation“ der Swiss Business School of Higher Education möglich. Sollte die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, erhältst du trotzdem ein Teilnahmezertifikat.
Die 5 Module der Schulungsmaßnahme
📈
Schritt 1
Förderanspruch & -höhe prüfen
Nutze den Fördermittelrechner oder kontaktiere uns direkt
👨💻
Schritt 2
Wir beantragen die Fördermittel für Sie
Unser Concierge-Service übernimmt die Beantragung der Förderung für dich. Dein Aufwand: wenige Minuten und ein kurzes Formular
💸
Schritt 3
Fortbildung genießen und Lohnkosten erstattet bekommen
Nach Beginn der Fortbildung erhältst Ihre Lohnkostenerstattung monatlich von der Bundesagentur für Arbeit
Dein Dozenten-Team
Alexander Jahnke
Digitale Prozesse & Hauptdozent
Anton Lutz
Mediendesign
Michael Siebert
Content-Produktion
Jan Philipps
SEO & Webdesign
Was unsere Kunden sagen
Unsere Kunden aus dem Agenturgeschäft berichten von ihren Erfolgen durch unsere Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich auch die Förderung für meine Mitarbeitenden beantragen?
Was muss ich dafür tun?
Muss ich die Fortbildungskosten vorstrecken?
Wann kann ich starten?
Ist das wirklich kostenlos für mich?
Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Wo ist der Haken?
Muss ich die Förderung irgendwann zurückzahlen?
Welche Mitarbeiter sind nicht förderberechtigt?
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